Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Heilpraktikeranwärter(innen),

 

für alle Anwärter(innen) die im März 2021 zur Überprüfung beim Gesundheitsamt vorstellig werden möchten, heute der Hinweis, dass bereits am 30.12.2020 Anmeldeschluss ist! Nachstehend eine Übersicht über das Antragsverfahren. Nur Mut Sie sind bestens vorbereitet! Falls noch Zweifel bestehen, Ihr Lerngruppen- und Prüfungsvorbereitungsteam Katrin Göttemann und Dr. Jürgen Kiechle stehen Ihnen weiterhin zur Seite!

 

Mit herzlichen Grüßen

 

Gertrud Leisten-Busch und Dr. Michael B. Leisten mit Dozententeam

 

 

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis:

 

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.

 

 

Antragsverfahren

Sie stellen Ihren Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde, die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

 

 

Einzureichen sind:

  • Geburtsurkunde
  • ein kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
  • ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind.
  • ein behördliches Führungszeugnis (Belegart „O“), das nicht älter als drei Monate sein darf
  • eine Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss
  • Nachweis über erfolgreiche Berufsausbildung mit Abschluss (bei einem Heilhilfsberuf)
  • Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben,

 

Zusammenfassung:

  • mind. 25 Jahre alt                                = Geburtsurkunde
  • Abgeschlossene Volksschulbildung           = Abschlusszeugnis
  • Sittliche Zuverlässigkeit                         = Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung                        = ärztliches Attest

 

 

 

Detaillierte Informationen finden Sie im Internet unter den jeweiligen Gesundheitsämtern, hier beispielsweise für Würzburg:

https://www.landkreis-wuerzburg.de/PDF/GA_Merkblatt_für_Heilpraktiker.PDF?ObjSvrID=1617&ObjID=290&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1389787527