Heilpraktiker Sektoral Physiotherapie
Dozent(en):
Inhalte
Infobroschüre
Termine
1. Modul: Freitag der 21.11.25 online von 9.00-17.00 Uhr
2. Modul: Freitag der 28.11.25 online von 9.00-17.00 Uhr
3. Modul: Freitag der 12.12.25 online von 9.00-17.00 Uhr
4. Modul: Freitag der 19.12.25 online von 9.00-17.00 Uhr
5. Modul: Freitag der 09.01.26 online von 9.00-17.00 Uhr
6. Modul Samstag der 10.01.26 Präsenz in der NATURA in Prichsenstadt von 10.00-16.00 Uhr (Prüfung)
Kosten
Die Kosten für die Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie:
Anmeldegebühren: 100 Euro
Fortbildungsgebühren: 795 Euro
Prüfungsgebühren: 100 Euro
(monatliche Ratenzahlungen bis zum Prüfungstag, sind nach Absprache, möglich!)
Hinzu kommen Kosten für Ihren Antrag zur „Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“ bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.
Sonstiges
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Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie:
Ein tiefgehendes Verständnis des menschlichen Körpers und seiner Funktionen ist essentiell für die Diagnose und Behandlung.
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Allgemeine Krankheitslehre: Kenntnisse über verschiedene Krankheitsbilder und deren Ursachen sind wichtig, um angemessene Therapieentscheidungen treffen zu können.
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Differentialdiagnostik:Die Fähigkeit, verschiedene Erkrankungen voneinander abzugrenzen, um die richtige Diagnose zu stellen und eine zielgerichtete Therapie einzuleiten, ist von großer Bedeutung.
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Erkennen von Infektionskrankheiten:Ein grundlegendes Verständnis von Infektionskrankheiten ist wichtig, um Patienten angemessen zu behandeln und Ansteckungen zu vermeiden.
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Erkrankungen des Bewegungsapparates:
Ein Schwerpunkt liegt auf der Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates.
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Neurologische, psychische oder psychosomatische Beschwerden:
Kenntnisse über diese Bereiche sind wichtig, da sie oft mit physiotherapeutischen Problemen einhergehen können.
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Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde:Die Ausbildung vermittelt ein Bewusstsein für die eigenen Kompetenzen und die Notwendigkeit, bei bestimmten Krankheitsbildern einen Arzt hinzuzuziehen.
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Pharmakologie:
Grundkenntnisse über Medikamente und deren Wirkungen sind wichtig, um mögliche Wechselwirkungen mit physiotherapeutischen Behandlungen zu erkennen.
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Berufs- und Gesetzeskunde:
Die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen der Heilpraktikertätigkeit ist unerlässlich.
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Indikationsstellung für physiotherapeutische Maßnahmen:
Die Fähigkeit, die Notwendigkeit und den Umfang einer physiotherapeutischen Behandlung zu beurteilen.
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Risikoscreening und Gefahrenabwehr:
Die Fähigkeit, potenzielle Risiken zu erkennen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
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Kenntnis von Therapiealternativen, Nebenwirkungen und Komplikationen:
Die Fähigkeit, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu bewerten und Patienten umfassend zu informieren.
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Interpretation von Fremdbefunden:
Die Fähigkeit, ärztliche Befunde und andere diagnostische Ergebnisse zu verstehen und in die Therapie einzubeziehen.
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Umgang mit Patienten:Die Fähigkeit, Patienten umfassend zu beraten und in die Therapie einzubeziehen.
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Direktzugang zum Patienten:
Physiotherapeuten mit dieser Erlaubnis können Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln.
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Eigenverantwortliche Therapie:
Sie können die Therapie eigenständig planen und durchführen, ohne an ärztliche Verordnungen gebunden zu sein.
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Flexibilität:
Sie können flexibler auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen und ihre Therapie individuell anpassen.
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Umsatzsteuerbefreiung:
Heilpraktikerleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, was für Patienten und Therapeuten finanzielle Vorteile mit sich bringen kann.
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Kürzere Wartezeiten:Patienten können schneller mit der Therapie beginnen, da sie nicht auf einen Arzttermin warten müssen.
Kursziel:
Das Abschlusszeugnis über die erfolgreich bestandene interne Prüfung dieses Kurses reichen Sie beim Gesundheitsamt ein und beantragen damit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker). Damit können Sie alle Techniken, die Sie in der Physiotherapieausbildung gelernt haben, eigenverantwortlich im First Contact anwenden.
WICHTIG: Je nach Bundesland und auch Gesundheitsamt wird die Erlaubnis nach Aktenlage (also ohne Prüfung) oder mit einer kleinen Kenntnisprüfung vergeben. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Lernziel:
- Erwerb von Kenntnissen über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen
- ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder
- Erwerb von ausreichenden Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Heilkundeausübung
Sie lernen im Kurs, welche Behandlungen Sie als sektoraler HP anwenden dürfen und welche dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten bleiben.
Sie erlernen Erst- und Differentialdiagnostik von Störungen u.a. auf dem Gebiet der Pädiatrie, Inneren Medizin, Orthopädie, Urologie, Chirurgie, usw. in der Theorie und Praxis. Sie kennen den rechtlichen Rahmen Ihrer Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie.
Lehrmaterial:
Sie erhalten digitale Skripte vor Kursbeginn.Prüfung:
Der letzte Kurstag findet in Präsenz statt. Hier erfolgt eine schriftliche Prüfung von 60 min im Kurs.Folgende Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker) müssen beim zuständigen Gesundheitsamt generell erfüllt sein: -
- Vollendung des 25. Lebensjahres
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- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate bei Antragsstellung und keine belastenden einschlägigen Einträge in Bezug auf Berufsausübung.
Hinweis: Das für Sie zuständige Gesundheitsamt stellt Ihnen ein Dokument aus, mit dem Sie dieses erweiterte Führungszeugnis bei Ihrer Meldebehörde (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) beantragen können. Das Führungszeugnis wird anschließend direkt an das Gesundheitsamt gesendet. Sie erhalten es nicht persönlich. Bitte planen Sie für diesen Prozess ausreichend Zeit ein, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate bei Antragsstellung und keine belastenden einschlägigen Einträge in Bezug auf Berufsausübung.
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- Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem die psychische und physische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker für Physiotherapie hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)
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- Vorlage Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin/Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
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- Manche unteren Verwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) verlangen eine nachgewiesene 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mind. 30 Stunden Wochenarbeitszeit)
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- Deutsche Staatsangehörigkeit (wird im Einzelfall entschieden ist aber aus Sicht von Rechtsexperten als unwirksam anzusehen) siehe: DB Alt & K-W Doepp: Heilpraktiker für Physiotherapie, 2. Auflage; Aachen: Verlag Mainz 2015
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie) von mind. 60 UE (d.h. dieser Lehrgang).
Zielgruppe PhysiotherapeutInnen (Mindestalter 25 Jahre) Kursziel Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie) Stundenanzahl 60 Fortbildungspunkte 50