Gute Nachrichten für Patienten und Therapeuten!

Das Gesundheitsministerium (BMG) hat seinen Plan, gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung von Homöopathie zu verbieten, wohl vorerst gestoppt.

Anfang Januar hatte Gesundheitssminister Karl Lauterbach (SPD) auf  X Acount erklärt, Homöopathie mache als Kassenleistung „keinen Sinn“. Als Grund nannte er die fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung homöopathischer Arznei. Krankenkassen hätten außerdem einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag einsparen können, erklärte das BMG damals – die Gesamtausgaben der Krankenkassen liegen bei über 260 Milliarden Euro.

Kurz darauf zirkulierte ein Gesetzentwurf des BMG datiert auf den 19. Dezember 2023. Paragraf 11 des Sozialgesetzbuch 5 sollte um folgenden Satz ergänzt werden: „Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“ Das hätte das Ende für Homöopathie als Satzungsleistung bedeutet.

Doch in einer neuen Version des Gesetzes, datiert auf den 21. März 2024, ist dieser Passus ersatzlos rausgeflogen. Das Homöopathie-Aus ist also vorerst vom Tisch.

Darüber würden wir uns sehr freuen, denn wenn die Homöopathie den  Patienten nicht mehr als therapeutische Leistung erstattet werden würde, wäre das vielleicht der Anfang von anderen Kürzungen dann ggf. bei der Naturheilkunde an sich.